Widerspruch gegen den Gebührenbescheid für die Kitagebühren

Zu den Gebühren für 2018 und einem möglichen Widerspruch bitte hier lang. Folgender Beitrag bezieht sich auf Ende 2017 und entspr. Nachzahlungen.

Einige Eltern wollen offenbar Widerspruch gegen den Gebührenbescheid für die Kitagebühren einlegen. Dazu erreichte mich heute folgendes Schreiben der Elternvertreter, dass ich hier mal widergebe:Liebe Eltern, ihr habt alle die neuen Gebührenbescheide für die Elternbeiträge erhalten. Es ist wichtig dagegen innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Unsere Vorlage für ein Widerspruchsschreiben ist als PDF Datei in der Anlage mit beigefügt. Wichtig ist die Zahlungen für die neu berechneten Elternbeiträge nur unter *Vorbehalt* zu zahlen. Dies gilt auch für die monatliche Mittagessen- Pauschale in Höhe von 30.60 Euro. Dies sollte bei jeder Überweisung im Vermerk mit aufgeführt werden. Die neue Kita-Satzung und Erhebung der Elternbeiträge wird von uns Elternvertreter durch einen Anwalt auf ihre Rechtmäßigkeit vor dem Verwaltungsgericht überprüft, was jedoch einige Zeit dauern kann und wird. Es ist daher nötig diesen Widerspruch einzulegen um eventuelle Rückforderungen gegenüber der Stadt zu einem späteren Zeitpunkt geltend machen zu können.
Eure Elternvertreter des Kitaausschusses!

Dazu erreichte mich auch ein Vordruck für den Widerspruch gegen den Gebührenbescheid für die Kitagebühren. Ich stelle den mal hier zum Download online.

Wie im Schreiben der Elternvertreter zu lesen lassen sie den Gebührenbescheid bzw die zugrunde liegende Satzung von einem Anwalt prüfen. Ich bin gespannt, was dabei herauskommt. Wieviel Eltern werden Widerspruch einreichen? Wie hier in verschiedenen Beiträgen bzw. Kommentaren zu lesen war, fallen die Gebühren bzw. die Erhöhungen ja recht unterschiedlich aus.

Nachtrag 08.01.2018: Jetzt sind auch die Gebührenbescheide für  2018 verschickt worden – dazu gibt es hier mehr.

Über dischue

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2 Gedanken zu „Widerspruch gegen den Gebührenbescheid für die Kitagebühren

  1. könnte das nicht auch nach hinten los gehen, wenn ein gericht entscheidet altlandsberg hätte die gebühren auch rückwirkend einfordern können?

    1. Gute Frage, keine Ahnung. Aus dem Schreiben geht auch nicht hervor, was man genau bemängelt bzw. kennt man die genaue Kalkulation nicht und würde eine detaillierte Begründung erst nachreichen.
      So weit ich das jetzt aus dem Kopf zusammen bekomme, hätten die Kitagebühren bzw. die Satzung regelmäßig überprüft und u.U. angepasst werden müssen. Das ist seitens der Stadt eine ganze Weile unterblieben. Deshalb fällt die Anpassung und damit die Erhöhung der Gebühren jetzt für manchen auch so hoch aus. Was jetzt an der Satzung nicht rechtskonform sein soll – ich weiß es nicht.
      Dass Gebühren rückwirkend erhoben werden können – ich glaube es nicht. Grundlagen für diese Gebühren wäre ja eine entsprechende Satzung. Die wurde aber erst vor kurzem Beschlossen. Es wäre mit der Rechtssicherheit ja dahin, wenn ich jetzt Satzungen beschließe, die es ermöglichen, Nachträglich Gebühren zu erheben. allerdings gab es ja auch die Altanschließer-Problematik bei der Wasserversorgung… Allerdings spielte da ja auch noch die Vor-Wende-Problematik eine Rolle.
      Was ich immer bemängelt wird ist die Tatsache mit dem Essensgeld, dass pauschal gezahlt werden soll. Ich habe da noch nichts genaues herausbekommen. Einerseits sollen die Eltern nur noch einen Ansprechpartner – die Stadt – haben. Da gab es ein Urteil eines brandenburger Gerichtes, dass auch die Rückkzahlung von Essensgeld zur Folge hatte. Anderereseits soll man (laut Caterer) beim Caterer anrufen und mitteilen, wenn das Kind kein Essen benötigt.
      Über die Webseite geht das soweit mir bekannt nicht mehr, nur via Telefon. Das kann aber nach Meinung einiger Eltern auch gleich die Kita erledigen, bei der man das Kind ja eh bei Krankheit oder Urlaub abmeldet. Sicher wäre es ein Möglichkeit das Essen abzuholen – aber ich kenne da einige Kinder, die auch schwer enttäuscht wären, wenn sie z.B. was anderes Esen sollen als die Eltern. Auch kann es ja sein, das das Kind mal 2 Tage bei den Großeltern ist o.ä. Dann ist das mit dem Essen mitnehmen auch nicht gerade eine elegante Lösung.

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