Berichtigung: Also… sieht so aus, als träfe die EWE keine Schuld. Es war sozusagen eine Verquickung unglücklicher Umstände. Nicht umsonst heißt es, dass man beim Anbieterwechsel nicht selbst kündigen soll – genau das habe ich aber getan – ging nicht anders wegen Sonderkündigung und Kündigungsfrist. Allerdings teilte ich das dem neuen Anbieter auch mit. Der hat allerdings 1 Monat gebraucht, um beim Gas-Netzbetreiber den Lieferantenwechseln anzumelden. In dieser Zeit rutschte ich aber in den Grundversorgungstarif, da (noch) kein neuer Versorger feststand. Also zu früh auf deu EWE eingedroschen – und das will ich nicht so stehen lassen. Manchmal verbreiten sich Falschmeldungen und Fakes eben zu schnell via Internet. Zum Glück habe ich nicht all zu viele Leser… ;-) Meinen Original-Artikel lass ich hier mal unverändert stehen:
Eigentlich wollte ich mal einen Beitrag schreiben, dass es langsam Zeit wir, sich nach einem neuen Anbieter für Strom und Gas umzusehen. Geht völlig reibungslos und macht keine Probleme. Letzten Teil muss ich vielleicht streichen…. Aber mal von vorn… Seit ein paar Jahren wechsle ich regelmäßig den Stromanbieter, völlig problemlos. Bei Gas war der Preisvorteil bisher nicht groß genug, um mich zum Wechsel zu bewegen – jedenfalls wenn ich geschaut habe. Normaler Weise kann dabei nichts passieren. Strom und Gas gehören zur Grundversorgung, klappt es mit dem neuen Anbieter nicht, rutscht man beim bisherigen Versorger allenfalls in den teureren Grundtarif. Mit einer Abschaltung ist nicht zu rechnen, das ist gesetzlich geregelt – zumal man dafür meist ins Haus müsste um an den Absperrhahn oder die Hauptsicherungen zu kommen. Beim Telefonanschluss ist das übrigens ein wenig anders: hier geht es über die Vermittlungsstellen/Knoten des jeweiligen Anbieters, wenn der alte Anbieter wg. Kündigung die Leitung schon “abschaltet”/sperrt und der neue Anbieter noch nichts unternommen hat, dann ist die Leitung eben “tot”.
Bei Strom und Gas hängen aber alle an einer Leitung, nur das Stück bis ins Haus/die Wohnung ist natürlich einem bestimmten Haushalt zuzuordnen. Wegen der Qualität von Strom oder Gas muß man sich übrigens auch keine Sorgen machen: ist der gleiche Strom bzw. das gleiche Gas wie vorher. Wenn ich zu einem Anbieter aus Bayern wechsele, bekomme ich nicht wirklich Strom oder Gas von dort sondern daher, wo Gas oder Strom auch vorher her kamen. Im Prinzip ist das alles nur eine Verrechnungsgeschichte. Und für die kWh oder m³ die ich von einem weit entfernten Anbieter “beziehe”, zahlt dieser noch Durchleitungsgebühren an den örtlichen Netzbetreiber. Warum der Preis oft trotzdem günstiger ist als der vom örtlichen Versorger – das ist wohl nur für BWL-Profis verständlich… ;-)
Zurück zum Thema: mein neuer Versorger hat mit nun mitgeteilt, das er mich noch nicht beliefern kann weil mein alter Anbieter sich nicht ordentlich abgemeldet hat. Das Ganze 9 Wochen nach Kündigung beim alten Anbieter und Beauftragung des neuen. Die hätten sich ruhig früher melden können. Die Frage ist: wer ist nun schuld – oder besser: wie kommt das wieder in Ordnung? Zufälliger Weise weiß ich, dass auch andere Wechselwillige ein gleich lautenden Brief bekamen: der alte Anbieter, konkret die EWE AG hat sich beim Betreiber des Gas-Netzes (EWE-Netz GmbH) nicht ordentlich abgemeldet. Man spricht wohl “im Haus” nicht miteinander…? Ich habe auch erfahren, dass dies schon früher, bei anderen wechselbereiten Kunden passierte. Einige Infos aus dem Netz lassen darauf schließen, dass es schon früher Probleme mit der EWE gab – z. B. dieser Artikel hier.
In diesem Beitrag wird ebenfalls zu den Problemen beim Anbieterwechsel berichtet – Ende 2010 traten diese Probleme bereits auf – und die EWE AG hat nichts draus gelernt? In diesem Artikel wird ausgeführt, dass die EWE nicht die höheren Preise nehmen darf, wenn man eine rechtzeitige (Sonder-) Kündigung und Beauftragung eines anderen Anbieters nachweisen kann. Die EWE AG müßte mich also zu den alten Bedingungen vor der Preiserhöhung weiter beliefern. Nun bin ich mal gespannt, wie die EWE sich verhält. Ein Mail ist natürlich schon raus, auf die mit dem Betreff “Behinderung Anbieterwechsel” gab es schon eine Empfangsbestätigung – auf andere noch nicht. Sollte ich nicht bald Antwort erhalten, bleiben immer noch ander möglichkeiten – z.B. über die Verbraucherzentralen oder die Bundesnetzagentur.