Kaum ist man mal 3 Tage unterwegs, gibt es in der Stadt glatt Neues. Na gut, so richtig neu ist es nicht: Durchfahrtsverbot für LKW. Die entsprechenden Schilder stehen seit ca. Ende September, waren bisher aber durchgestrichen. Heute fiel nun auf: Klebestreifen entfernt – damit wohl gültig. Sollte da nicht schon Ende Oktober erledigt sein? Ob der Verkehr nun nachlässt?
Ansonsten flatterte ja heute das neue Amtsblatt in die Haushalte. Ich schaue ja selten wirklich rein – heute war es aber auffällig dick… Beim Durchblättern dann gefunden: neue Satzung betreffend Straßenreinigung und Winterdienst. Was daran wirklich neu ist, kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall wurde nochmal aufgelistet, welche Straße zu welcher Reinigungs- bzw. Winterdienstkategorie gehört. Demzufolge sind bei Vielen Straßen die Anwohner zu Straßenreinigung verpflichtet – war das schon immer so? Wäre irgendwie interessant, wie sich das mit Begriffen verträgt wie “Eingriff in den Straßenverkehr”? Was ist also, wenn ich da was auf einer öffentlichen Straße mache (Straße fegen, Schnee schieben)? Stellt das schon einen solchen Eingriff dar? Müßte man evtl. auch versicherungstechnisch da irgendwas beachten? Gewiß ist das jetzt etwas provozierend und weit hergeholt – die überwiegende Anzahl der Straßen, die das betrifft, sind wohl doch eher kaum befahren. Interessant wäre es aber irgendwie schon…. ;-)