Hebesatz für Grundsteuer in Altlandsberg steht fest

Weihnachten liegt hinter uns, das Essen liegt mir immer noch (quer) im Magen und vielleicht kann ich mich deswegen noch nicht so richtig aufregen. Die Überschrift hätte auch dramatischer sein können, um mehr Klicks zu erhalten. Statt „Hebesatz für Grundsteuer in Altlandsberg steht fest“ hätte ich auch schreiben können: „Grundsteuer verdoppelt“ – denn im Grund ist das

bei uns der Fall. Der Wert des Grundstückes dürfte allen Besitzern vor einigen Monaten zugegangen sein. Wir bekamen entsprechendes Schreiben bereits im Jahr 2023. Entscheidend ist hier nicht die z.T. irrwitzig anmutende Summe in der Zeile „Grundstückswert“ sondern weiter hinten (bei uns noch nach der Rechtshelfebelehrung, scheint fast ein eigener Brief zu sein) der wesentlich geringere Betrag hinter „Steuermessbetrag“.

Aber auch dies ist nochnicht der zu zahlende Grundsteuerbetrag! Dazu muss man den „Steuermeßbetrag“ mit dem Hebesatz der Gemeinde multiplizieren. Der Hebesatz wurde nun von Altlandsberg festgelegt. Gerade eben fiel mein Blick auf den Wohnzimmertisch und ich erblickte das Amtsblatt vom 23.12.2024. Hier wurde der von der Gemeindevertretung beschlossene Hebesatz veröffentlicht. Für Grundstücke beträgt dieser „330 v.H.“ Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft übrigens 255 v.H.

Im Klartext bedeutete das, dass man den “Steuermessbetrag“ mit 3,3 multiplizieren muss – 330 v.H. bedeutet nichts weiter als 330% bzw. einen Faktor von 3,3. Für uns bedeutet das in etwa eine Verdopplung der zu zahlenden Grundsteuer – also knapp 100% mehr. Bei Bekannten in der Nähe steigt die Grundsteuer sogar um ca. 127% – wird also mehr als verdoppelt. Ich bin mal die Grundsteuerzahlungen der letzten 20 Jahre durchgegangen. Danach zahlten wird 2024 (Hebesatz 465 v.H.) ca. 20% mehr, als 2015 (Hebesatz 370 v.H.) und ca. 41% mehr als 2005 (Hebesatz 300 v.H.). Ich muss gestehen, dass auch mein Gehalt in dieser Zeit etwas gestiegen ist – wenn auch nicht um die genannten 20 oder gar 40%. ;-).

Ein Grund zur Empörung? Ich bin mir noch nicht ganz sicher. Bei Erhöhungen um 100 oder 127% fällt es subjektiv erstmal schwer, an die „Aufkommensneutralität“ zu glauben. Allerdings sind die Kommunen auch nicht zur Aufkommensneutralität verpflichtet. Eine Änderung der Grundsteuerberechnung/Wertermittlung war nötig, weil die bisherige Grundsteuer verfassungswidrig war und lt. Bundesverfassungsgericht angepasst werden musste. Ein Grund dafür war, dass man zur Wertermittlung der Grundstücke inkl Bebauung in den alten Bundesländern Daten von 1964 heranzog, in den neuen Bundesländern aber aus 1935. Dies sollte vereinheitlicht werden. Insgesamt sollten (angeblich) die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer aber „neutral“ bleiben. Wenn einige mehr zahlen, zahlen andere weniger. Soweit die Theorie.

Der Hebesatz für Grundsteuer in Altlandsberg steht fest, man hat nun den Hebesatz von 465 v.H. in 2024 auf 330 v.H. für 2025 gesenkt. Der andere Faktor (der neue Steuermeßbetrag) liegt bei uns aber fast 3 mal so hoch wie der alte. Daher zahlen wir 2025 also fast das doppelte gegenüber 2024.

Bevor ich es vergesse: das ist meine Berechnung für meine Daten, Fehler kann ich nicht ausschließen, alle Angaben also ohne Gewähr! Maßgeblich ist letztlich der Grundsteuerbescheid der Gemeinde. In Altlandsberg kommen die in der Regel ca. Ende Januar…

Über dischue

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