Licht ans Rad

Heute bin ich im Internet auf eine kleine Mitteilung gestoßen, die ich doch ein wenig lustig finde – wenn es nicht so traurig wäre…  Eigentlich keine große Sache, nur eine, die mal wieder zeigt, wie sehr die Politik oder die Gesetze den tatsächlichen Verhältnissen hinterherhinkt. konkret geht es um diesen Artikel bei Spiegel online.

Worum es geht? Um Fahrradbeleuchtung. Eigentlich ist in Deutschland ja immer noch eine Fahrradbeleuchtung mittels Dynamo vorgeschrieben, nur für Rennräder unter 11 kg gibt es eine Ausnahme (die ich im Detail nicht weiter kenne), die Batteriebeleuchtung erlaubt. Seit Jahren gibt es nun überall Batteriebeleuchtung zu kaufen und spätestens seit sich auch dort die LED als Leuchtmittel durchsetzt, ist diese in der Regel heller, als die Lampen, die am guten alten Dynamo hängen. Da LED wenig Energie benötigen, hält eine Batterieladung auch relativ lange. Wer des öfteren mal mit Rad im Dunkeln unterwegs ist, wird oft feststellen, dass ein Dynamo theoretisch zwar zuverlässiger ist – (Batteriene könne ja doch mal leer sein) – aber dann doch oft versagt, wenn die Sicht besonders schlecht ist. So funktionieren die normalen Dynamos mit Reibrad nur schlecht bei nassen Wetter oder matschigen Verhältnissen. Eine Ausnahme stellen hier Nabendynamos.

Wie auch immer, die eigentlich illegale Batteriebeleuchtung erfreut sich großen Zuspruchs – und illegales Licht ans Rad ist immer noch besser als kein Licht – sehe ich übrigens auch aus Autofahrer-Sicht so. Das meinte dann wohl lt. o.g. Artikel auch die Polizei in Niedersachsen so. Sie schlug vor, die Vorschriften an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen (Respekt!) – schon 2000, also vor 13 Jahren übrigens…

Nun ist es wohl “schon” so weit und eine entsprechende Gesetzesänderung ist in Vorbereitung. Allerdings mit dem Haken, dass die Batteriebeleuchtung fest am Rad angebrachte sein soll und ständig einsatzfähig sein soll – was dann auf die in der Regel schnell abnehmbaren Batterie-Lampen oft nicht zutrifft. Außerdem ist von einer vorgeschriebenen Spannung von 6 V die Rede – viele Lampen benötigen aber nur 4,5V; 3 V oder noch weniger – und sind trotzdem heller als alles, was noch am guten alten Dynamo hängt. Es ist also doch nicht so leicht, zurück in die Legalität zu finden….

Es scheint so, als wäre nicht nur das Internet Neuland für unsere Politiker, auch so eine simple Fahrradlampe kann die Politik über Jahre beschäftigen. Fast unnötig zu erwähnen, dass man wg. des komplizierten Falls erst mal eine Arbeitskreis gründete und verschiedenen Untersuchungen in Auftrag gab. Nett übrigens auch wieder die Kommentare unter dem verlinkten Artikel….  ;-)

 

Über dischue

"Chef" dieses Blog-chens hier und momentan fast einziger Verfasser der Artikel auf diesen Seiten, fleißiger Internetnutzer und für technische Spielereien aller Art zu haben... ;-)

2 Gedanken zu „Licht ans Rad

  1. Das ist wirklich wieder ein Paradebeispiel für träge, bürokratische Prozesse in den Behörden.
    Aber ich habe nach vielen Dynamos und Batterieleuchten das alte Trekkingrad vor anderthalb Jahren auf LED-Lampen und Nabendynamo umgerüstet – und bin seitdem hellauf(!) begeistert und beleuchtet.

    Falls jemand interesse hat…
    Komplette 28″-Alu-Felge mit Dynamo gibt es für unter 40 Euro:
    http://www.ebay.de/itm/Vorderrad-mit-Nabendynamo-Shimano-28-Zoll-silberfarbene-Alufelge-fur-V-Brake-/110904942545

    1. Für den normalen Straßenverkehr wohl mit das Beste, was man haben kann…
      Ein Nabendynamo läuft leicht und unabhängig vom Wetter und da hat man auch keinen Ärger mit leeren Akkus – die natürlich immer leer sind, wenn man sie benötigt.
      Trotzdem habe ich eine Akku-Leuchte – aber das hat andere Gründe… ;-)

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