Die Überschrift sagt wohl alles, das Nordfest 2016 steht kurz bevor (16.07.2016), es ist das 14. Der Flyer war schon vor einigen Wochen in den Briefkästen, die Plakate hängen seit Sonnabend.
Es soll ja beim bzw. nach dem Nordfest 2015 leider wieder Beschwerden oder den Versuch von Anzeigen gegeben haben. Wobei es eher eine Beschwerde oder Versuch einer Anzeige heißen müßte – die Mehrzahl ist hier nicht passend. Ich hab da auch mal kurz das Jugendschutzgesetz überflogen und z.B. nichts gefunden, was Kindern die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung verbietet oder zeitlich einschränkt – so lange sie in Begleitung von Erziehungsberechtigten sind. Die Einschränkungen lt. Jugendschutzgesetz beziehen sich nur auf Kinder und Jugendliche ohne Begleitung personensorgeberechtigter bzw. erziehungsberechtigter Personen. Um was man sich heute alles kümmern muss, nur, wenn man mal ein wenig Spaß haben möchte. Und alles nur, weil es Spaßverderber gibt. Es ist übrigens auch nicht verboten, dicht an Gartenzäunen vorbei zu laufen, so lange man dabei auf öffentlichem Grund ist. Gut, das verstehen jetzt wohl nicht viel…
Wie auch immer, ich freue mich auf Sonnabend und wer mit der Veranstaltung nichts anfangen kann, der kann ja zum Beispiel Urlaub abseits von zu Hause machen. Oder andersrum: verglichen mit den Leuten, die z.B. in Flugplatznähe wohnen ist 1 Abend im Jahr eine längere und evtl lautere (?) Veranstaltung wohl nicht wirklich schlimm. Wie Eingangs erwähnt, ist es das 14. Nordfest, gibt es das Nordfest also mindestens 15 Jahre lang (mindestens 1 Jahr fiel mal aus) – also hat es im Grunde recht alte “Rechte”….. ;-)