Altanschließer bei WSE

Nur in Kürze ein Hinweis für Altanschließer bei WSE. Hier geht es ja darum, dass nach der Wende von den Abwasserzweckverbänden Gebühren für vor der Wende erbrachte Leistungen bzw. durchgeführte Anschlüsse erhoben worden. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass dies unrechtmäßig ist. Siehe hier beim Bundesverfassungsgericht und hier.

Grundstücksbesitzer, die bereits bezahlt haben, bekommen aber nur unter Umständen Ihr Geld zurück. Das geschieht aber nicht überall automatisch. Lt. Altlandsberger Stadtmagazin, 11. Ausgabe 2016, S. 5, wird der Wasserverband Strausberg-Erkner evtl. gezahlte Altlanschließer-Gebühren nicht zurückerstatten. Wer also bereits gezahlt hat und das Geld zurück haben möchte, sollte sich sputen. lt. o.g. Beitrag läuft die Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln am 17.12.2016 ab. Hinweise unter http://www.bvbfw.de/presse/altanschliesser-wichtige-frist-fuer-staatshaftung-steht-an#main. Wer also betroffen ist oder jemanden kennt, der betroffen ist… Beeilung, es geht ja meist um mehrere Tausend Euro..

via Altlandsberger Stadtmagazin

Über dischue

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