Heute am 12.06.2017 war ich im Gutshaus Altlandsberg. Grund die Kitagebühren beim Finanzausschuss. Gleich zu Beginn wurde der Antrag gestellt, das Thema Kitagebühren weiter vorn auf die Tagesliste zu setzen – das wurde so angenommen. Vorneweg ging es dann um Themen wie den Standort der Sirene in Gielsdorf und Planungen für neue Kitas. Hier ging es um die Frage, welche Erfahrungen das Planungsbüro, das die Machbarkeitsstudie durchführt, mit dem Bau von Kitas hat. die Antwort: keine. Das Büro baut keine Kitas, führt aber Machbarkeitstudien durch. Stellt sich mir die naive Frage: wenn ich nicht weiß, wie man es baut, kann ich entscheiden, ob es machbar ist? Aber das nur am Rande. Es ging weiter mit der
Einwohnerfragestunde
Hier kamen einige Elternvertreter zur Wort. So wurde gefragt, ob die neue Beschlussvorlage mit dem Landkreis abgesprochen wurde. Die Antwort war in etwa: man hat mit dem Landkreis geredet, eine richtige Prüfung durch den Landkreis erfolgt erst nach Beschluss der Satzung. Nach dem ersten Entwurf bzw. der Kostenrechnung hatte der Landkreis übrigens schnell signalisiert, dass das nicht so machbar ist. Es gab dann weitere Fragen (im Folgenden sinngemäß), die auch der Stadtkämmerer beantwortete:
- Besteht durch die Stadt bei den Kitagebühren eine Gewinnabsicht? –> Nein
- Wie werden die Personalkosten von Krippe, Kita und Hort durch den KLandkreis bezuschusst? –> mit ca. 86 %
- Warum sind die Betriebskosten in Altlandsberg höher als in umliegenden Gemeinden? –> ein Vergleich sei hier schwierig da das Niveau unterschiedlich ist, neu gebaute Einrichtungen oft kostengünstiger sind Altlandsberg habe z.B. das Problem mit 2 Standorten. Hierzu fällt mir gerade ein: trifft das mit kostengünstig auch auf den neuen Hort zu? Hätte man nicht rechtzeitig planen können und müssen? Die Entwicklung der Einwohnerzahlen (und damit Kita-Bedarf) war doch bestimmt bekannt bzw. vorhergesagt? Macht man jetzt den selben Fehler mit der Schule? Wenn dort jetzt schon ca. 700 Schüler die Schule besuchen, so sind das mehr als doppelt so viele wie vor 20 Jahren. Der Erweiterungsbau ist immer noch in der Vorplanungsphase bzw. geht es nicht so richtig vorwärts.
- Wenn die Stadt 4 Jahre lang auf regelmäßige Erhöhungen der Kitagebühren verzichtete, ist das nicht Schuld der Eltern. –> mag stimmen
- Was passiert mit einem Überschuss von Essengeld, wenn das Kind krank ist, das Essengeld aber trotzdem immer mitbezahlt wird? –> der Kämmerer sieht da keinen Überschuss, sollte es doch dazu kommen, würde dieser gemäß Gebührenordnung zurückerstattet. Das allerdings auf die Weise, dass die Gebühren gesenkt werden. Unter Umständen haben als erst andere Eltern den Vorteil niedriger Gebühren. Meine Anmerkung: da die Kita-Plätze eh subventioniert werden, sehe ich auch nicht wirklich die Möglichkeit von Überschüssen – meine Meinung
- Welchen Vorteil sieht die Stadt darin, auch die Essensgelder zu Kassieren und das nicht wie bisher dem Caterer zu überlassen? –> keine, dies ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Brandenburg (hier ein Urteil zum Essensgeld)
- Der Frage bzw. Aufforderung, die Ausschussmitglieder mögen sich und ihre Fraktion positionieren und kundtun, ob sie der Beschlussvorlage zustimmen, wurde abgewiesen.
Das war im Wesentlichen die Einwohnerfragestunde. Anschließend ging es kurz um
Fragen von Ausschussmitgliedern
hier wurde von Herrn Marks gefragt, ob in Altlandsberg angedacht ist, zur Haushaltskonsolidierung über eine Beschränkung von Baufeldern nachzudenken, in anderen Gemeinden wird das schon z.T. gemacht. Weiter fragte er, was mit der Schulsporthalle wird, ob es Änderungen in der Nutzung geben muss. Grund: seit etwa 18.03. 2017 ist der Haupteingang abgeschlossen, damit gibt es keinen zweiten (Flucht-) weg mehr. Grund dafür wiederum ist der Umstand, dass das Schloss der Tür defekt ist.
Darauf antwortete der Kämmerer, dass die Tür mittlerweile über 10 Jahre alt sei und nicht nur das Schloss sondern auch die Bänder defekt seien und es Probleme mit der Ersatzteilbeschaffung gebe. Die Nutzung der Sporthalle liege in der Entscheidung des jeweiligen Lehrers. Meine Anmerkung hierzu: keine Ersatzteile, soll “im Osten” ja auch öfter passiert sein – aber dann ließ man sich was einfallen. Das geht heute wohl nicht mehr, weil Zertifiaket und andere unterlagen fehlen, der Lehrer ist dann wieder der Dumme, weil er entscheiden “kann” bzw. muss?
Es kam dann noch zur Sprache, dass immer mehr illegal entsorgter Müll an den Landstraßen entdeckt wird. Dazu hat die Stadt wohl Kontakt mit der Polizei aufgenommen, das ist leider ein allgemeines Problem im Berliner Umland. Mit dem nächsten TOP ging es dann endlich um die
Kitagebühren beim Finanzausschuss
wie schon erwähnt fiel die ursprüngliche Kalkulation vorneweg beim Landkreis durch. Wobei Seitens der Stadt bisher gesagt wurde, das sei lediglich eine Musterrechnung, wie hoch die Gebühren sein müßten, um die Kosten komplett decken zu können.
Der Kämmerer legte dar, wie die Kosten berechnet werden. Der Höchstsatz der Gebühren sollte eigentlich kostendeckend sein, ist es aber bei Krippe und Kita nicht. Würden im Hort alle Eltern den Höchstsatz bezahlen, würde es noch eine Unterdeckung von nur 20000€ geben. Hier wurden einige Zahlen in den Raum geworfen, die kann ich aber nicht unbedingt richtig wiedergeben.
Auf eine entsprechende Frage antwortete der Kämmerer, dass es ein Treffen mit Elternvertretern der Kitas Bruchmühle und Altlandsberg gegeben habe. Wie das Ergebnis dieses Treffens zu werten ist, liege im Standpunkt des Betrachters. In die jetzt vorliegende Beschlussvorlage ist von diesem Treffen jedenfalls nichts eingeflossen.
Herr Marks merkte an, dass es der Wille der Stadt ist, die Betreuung der Kinder vollständig zu gewährleisten. Kinder, die oft krank seien, zahlten beim Essensgeld drauf. Er warf die Frage auf, ob die Stadt die Gebühren als Druckmittel auf Eltern verstehe bzw. einsetze, damit diese genau überlegen, wie oft und lange sie ihre Kinder in die Kita bringen. Es wurde auch die Frage aufgeworfen, ob es sinnvoll ist, dass es günstiger ist, ein Gastkind anzumelden, als den Höchstsatz zu zahlen. Somit wäre es für betroffene Eltern eben günstiger, ihr Kind als Gastkind anzumelden, als den Beitrags-Höchstsatz zu zahlen. Weiter wurde angeraten, über eine schrittweise Erhöhung der Kitqgebühren nachzudenken.
Herr Zilinsky(?) fragte, was bei längerer Krankheit o.ä. mit den Gebühren ist, er fand keinen Hinweis, dass man die Zahlungen aussetzen könnte o.ä. Der Kämmerer verwies hier auf §5 der Satzung, dass der Beitrag aus bestimmten Gründen erlassen werden kann. Die Verwaltung sei nicht “mit dem Klammerbeutel gepudert” und werde sich bei Notfällen nicht quer stellen.
Frau Stry wies darauf hin, dass sie (die Ausschussmitglieder) den Kompromiss zwischen Wünschen und Interessen der eltern und den Finanzmitteln der Stadt finden müssen. Der Brandenburger Landtag habe vor kurzem beschlossen, dass es ein beitrqagsfreies Kita-Jahr geben soll. Es wurde allerdings noch nicht festgelegt, ob es das erst oder letzte kita-Jahr sein soll und wann es umgesetzt wird. Damit kämen auf die Stadt weitere Kosten zu, da die Zahlungen durch das Land nicht kostendeckend wären (bei dem “hohen Niveau in Altlandsberg”). Niedrige Einkommen werden durch die neue Satzung entlastet. letztendlich ist es aber eine Gebühr und keine Kostenrechnung und somit ist eine Gebühr nie für alle gerecht, sie (Frau Strys) und ihre Fraktion (die Linke) werden daher der vorliegenden Satzung zustimmen.
Herr Zilinsky stellt anschließend den Antrag, man möge die neuen Gebühren so staffeln, dass die volle (neue) Gebühr erst Anfang 2018 gezahlt wird. Herr Marks merkte dazu an, dass sich die Eltern auf die neue Gebühr einstellen müssen.
Der Kämmerer merkt hierzu an, dass die Planung davon ausgeht, dass die neue Gebühr (wenn die Satzung denn beschlossen wird), sowieso erst im September 2017 fällig wird. Frau Strys meinte dazu an, dass eine solche Staffelung einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten würde. außerdem ist der Krankenstand in der Verwaltung bzw. der entspr. Abteilung momentan recht hoch. Ihr Vorschlag lautet daher, dass die Neue Satzung (Beschluss vorausgesetzt) zum 01.09.2017 wirksam wird, die neuen Gebühren aber erst zum 01.11.2017 erhoben werden. Das wurde einstimmig so angenommen. Damit wurde auch die Beschlussvorlage für die neuen Kitagebühren beim Finanzausschuss einstimmig angenommen – mit den gerade erwähnten Änderungen.
Sonstiges
Anschließend ging es noch um eine Containerlösung für den Friedhof Bruchmühle. Hierzu gibt es mehrere Varianten zu Kosten zwischen 65000 bis 81000 € (für 2 Jahre wenn ich nicht irre) Angefragt wurde, ob die Containerlösung wirklich so groß ausfallen müsse und wieso dort z.B. ein Büro-Trakt vorhanden ist. zu diesem Zeitpunkt haben die meisten Besucher die Sitzung bereits verlassen.
Insgesamt zählte ich 9 Interessierte Bürger bzw. Elternteile die dieser Ausschusssitzung beiwohnten. alles in allem eine doch recht magere Beteiligung. Den Großteil der Eltern interessiert diese Thema also nicht? Für mich war es nicht ganz einfach, die ganzen Zahlen richtig zuzuordnen. Deshalb versuchte ich hier auch weitgehend drauf zu verzichten. Zum Thema Kosten und warum diese höher als in Nachbargemeinden sind, wurd ausgeführt, dass Altlandsberg 2 Kita-Standorte hat. Letztlich geht es doch aber auch um die Kita in Bruchmühle und an anderen Standort – hier wurde meiner Meinung nach nicht genau genug getrennt oder ausgeführt. Oder es wurde tatsächlich nur Altlandsberg betrachtet?
Morgen sind die Kitagebühren dann Thema beim Bildungssauschuss, Mittwoch, 14.06.2017 soll bereits über die neue Satzung abgestimmt im Hauptausschuss beraten werden. Die Abstimmung im Hauptausschuss soll am 22.06.2017 erfolgen. Anschließend muß wohl noch der Landkreis befinden.
[Update:
bei der Sitzung des Bildungsausschusses am 13.06. fehlten 2 Ausschussmitglieder, der Bildungssausschuss war somit nicht beschlußfähig. Ob es damit die Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung am 22.06. geben kann, ist wohl fraglich.]
Ich hoffe, ich habe hier nicht zu viel durcheinander gebracht. Die Namen der Elternvertreter habe ich – soweit sie genannt wurden – absichtlich weggelassen, die Fragen und Antworten habe ich hoffentlich sinngemäß korrekt wiedergegeben.
Die Kita-Gebührensatzung § 1 Abs. 3 der Stadt Altlandsberg verstösst nachweislich seit 28.10.2004 gegen § 17 Abs. 1 Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – Kindertagesstättengesetz (KitaG).
Alle gesetzeswidrig aufgezwungenen Aufwendungen (Frühstück und Vesperversorgung) sind den Eltern zu erstatten. Die Kitasatzung ist seit mindestens 2004 gesetzeswidrig und somit nichtig. Die Kitagebührenbescheide besitzen keine Rechtsgrundlage. Alle Kitagebühren müssen erstattet werden.
Danke für den Kommentar.
Die Aufwendungen für Frühstück und Vesper werden seit einiger Zeit von der Stadt – auf Antrag – erstattet. Grundlage dürfte evtl. in diesem Artikel geschilderten Urteile sein: http://kitarechtler.de/2016/11/29/rueckerstattung-von-essensgeld-in-brandenburg-gar-nicht-mal-so-einfach/
Inwieweit die ganze Kitasatzung rechtswidrig ist…ich bin kein Jurist…. ;-)