Gestern war mal wieder Werbung im Briefkasten. Diesmal wollte man mir einen günstigen Kredit gewähren. Anlass für mich, Widerspruch gegen Datenübermittlung von der Gemeinde einzulegen. Aber kurz in der richtigen Reihenfolge:Ein Bank bot mir einen Kredit an. Mit dieser Bank hatte ich bisher nichts zu tun. Eigentlich landet so etwas bei mir recht schnell im Papierkorb. Diesmal habe ich das Schreiben zumindest überflogen. Unten im Kleingedruckten stand dann “….Die Adresse wurde von der Global Group Dialog Solution AG, Telco Kreisesl 1 65510 Idenstein als verantwortlicher Stelle aus allgemein zugänglichen Verzeichnissen erhoben oder ihr liegt eine Einwilligung vor. Der [Bankname] ist die Adresse nicht bekannt…”
Auf dem Schreiben der Bank steht meine Adresse. Diese Adresse ist der Bank aber nicht bekannt. Kann ja sein, heutzutage werden Briefe von Dienstleistern gedruckt. Meine Adresse hat die o.g. Firma also aus “allgemein zugänglichen Verzeichnissen”. Im Telefonbuch stehe ich nicht. Eine Einwilligung habe ich meiner Meinung nach auch nicht gegeben. Komplett ausschließen kann ich letzteres allerdings nicht. Ich habe “früher” leider auch mal bei dem Einen oder Anderen Gewinnspiel o.ä. mitgemacht.
Und nun?
Was sind denn nun aber die “allgemein zugänglichen Verzeichnisse? Zumindest lt. diesem (zugegebener Maßen älteren) Spiegel-Artikel oder hier bei heise.de verkaufen Städte und Gemeinden ganz legal die Daten ihrer Einwohner. Lt. Meldegesetz sei das erlaubt. Die Meldestelle muss bei der Anmeldung einer Person an einem Wohnort auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Datenübermittlung hinweisen. Vor wenigen Monaten war ich bei einer Anmeldung dabei. Von einem solchen Hinweis habe ich nichts bemerkt.
Man kann auch nicht komplett Widerspruch gegen Datenübermittlung von der Gemeinde oder anderswo einlegen. Die Weiterleitung der Daten an den Nachfolger der früheren GEZ kann man z.B. nicht verhindern. Verhindern kann man die Weitergabe der Daten an Parteien oder Religionsgesellschaften. Auch an Presse und Rundfunk z.B. für Geburtstage oder Ehejubiläen und an Adressbuchverlage. Letzteres könnte der Punkt sein, der hier zu o.g. Werbung führte.
Vordrucke, um der Datenweitergabe zu widersprechen, gibt es beim Amt. Und da kocht wieder jedes Amt oder jeder Landkreis ein wenig sein eigenes Süppchen. Es gibt also je nach Gemeinde oder Landkreis unterschiedliche Formulare. Die entsprechenden Formulare für den Widerspruch gegen Datenübermittlung von der Gemeinde, speziell Altlandsberg, findet man auf dieser Seite. Also ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und ab in die Post – oder persönlich einwerfen. Man kann aber wohl auch einen allgemeinen Musterbrief wie den der Verbraucherzentralen nehmen (Word-Dokument).
Die o.g. Global Group Dialog Solution AG ist in Deutschland ansässig. Daher habe ich an diese Firma auch eine kleine Email geschickt. In dieser Mail habe ich anhand von diesem Mustertext Auskunft über die über meine Person gespeicherten Daten ersucht und zum Löschen derselben aufgefordert. Mal abwarten, wie die Antwort darauf sein wird.