Das Thema Kitagebühren findet 2018 seine Fortsetzung…. In der ersten Woche des neuen Jahres flatterte uns der neue Gebührenbescheid 2018 für die Kita ins Haus. Hier hat man wohl zum ersten Mal einen Überblick, was an Kosten für 2018 zusammenkommt und wie sich die Kosten zusammensetzen. Das sieht dann nochmal ganz anders aus, als “nur” die Nachzahlung für 2017. In unserem Fall haben sich die Kosten etwa verdreifacht. Das Essensgeld ist hier schon rausgerechnet. Allerdings muss ich auch sagen, dass sich ein Teil der Erhöhung auf Grund von Einkommensveränderungen ergibt.
Wie auch immer, wir haben mal kurz nachgefragt und haben so erfahren, dass man gegen diesen Gebührenbescheid 2018 für die Kita auch wieder Widerspruch einlegen sollte. Es handelt sich schließlich um einen neuen Bescheid, der Widerspruch gegen den alten Bescheid Ende 2017 bezog sich eben nur auf diesen. Zahlungen sollte man nach wie vor unter Vorbehalt tätigen. Wer der Stadt eine Einzugsermächtigung gegeben hat, sollte diese kündigen und einen Dauerauftrag einrichten. Beim Dauerauftrag kann und sollte man auch vermerken, dass man nur unter Vorbehalt zahlt.
Die Elternvertreter bereiten wieder ein Musterschreiben vor, dass ich in den nächsten Tagen hier veröffentlichen werde. Vielleicht kann man auch das alte Musterschreiben entsprechend anpassen. (Das sollte man nach neuesten Erkenntnissen wohl nicht machen, also das alte Schreiben verwenden, da einige Formulierungen evtl. nicht ganz eindeutig bzw korrekt sind.)
[UPDATE 2]: Das Musterschreiben für den Widerspruch gegen den Gebührenbescheid für 2018 findet man unter diesem Link. Die Elternvertreter bitten um ein wenig Geduld, derzeit wird an einem möglichst rechtssicheren Musterschreiben gearbeitet, das für den Widerspruch verwendet werden kann. Dieses wird dann (auch hier) im docx-Format (auf Wunsch auch .doc ; .odt o.ä.) veröffentlicht.