Im letzten Beitrag schrieb ich ja noch, dass Notbetreuung für uns kein Problem ist… Weit gefehlt, mussten wir Ende 2020 feststellen: am 30.12.20 erreichte uns die Ablehnung und damit begann bei uns das Hin und Her mit der Notbetreuung. Die Ablehnung trug das Datum vom 28.12.20. Ergänzend muss man vielleicht noch sagen,
dass bei uns nur 1 Person personensorgeberechtigt ist, wie es so schön heißt. Im Antrag für die Notbetreuung war auch dieser entsprechende Haken gesetzt. Außerdem bescheinigte die Klinik, dass man im „gesundheitstechnischem Bereich” arbeite. In der Begründung der Ablehnung hieß es, dass gemäß § 18 Abs. 5 SARS-Cov-2-Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg nur Anspruch auf Notbetreuung besteht, wenn beide Personensorgeberechtigte in der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind. Dazu heißt es im §18:
Kritische Infrastrukturbereiche im Sinne des Satzes 2 Nummer 2 sind folgende Bereiche: Gesundheitsbereich, gesundheitstechnische und pharmazeutische Bereiche, stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen, ……
„… gesundheitstechnische Bereiche“ steht dort also – also genau das, was das Klinikum mit Stempel und Unterschrift bestätigte.
Nun gut, dass kann passieren. Da ruft man an und klärt das kurz. Dummer Weise war der betreffende Sachbearbeiter aber nicht zu erreichen. Auch bei der direkten Durchwahl landeten wir immer in der Telefonzentrale bzw Vermittlung des zuständigen Jugendamtes. Wir haben mit 3 verschiedenen Mitarbeitern gesprochen, die uns nach unserer Schilderung immer mitteilten, dass wir unter den genannten Umständen Anspruch hätten. Sie kannten aber die Akte nicht und konnten oder wollten auch nicht über den Kopf eines Mitarbeiters etwas entscheiden. Das Hin und Her mit der Notbetreuung ging weiter.
In der Zwischenzeit haben wir natürlich einen Widerspruch gegen die Entscheidung vorbereitet. Lt. Rechtsbehelfsbelehrung ist dieser auch per Mail möglich, allerdings an eine andere Email-Adresse. Außerdem akzeptiere man nur Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten. Akzeptiert werden Zertifikate von bestimmten Zertifizierungsstellen. Alles hier nachzulesen.
Ich hatte mich vor vielen Jahren mal bei epost angemeldet, die eine lebenslange, sichere Mail-Adresse für offizielle Zwecke anboten, vielleicht hätte es damit geklappt. Ich habe das aber nie wirklich genutzt, das Angebot wurde auch nach ca 3 Jahren wieder eingestellt – so viel zu lebenslang. Mit Dingen wie DE-Mail u.ä. habe ich mich dann nicht weiter beschäftigt, ich nutze gelegentlich PGP zur Verschlüsselung, das war es. Nach kurzer Internet-Recherche gab ich hier also auf und schickte den Widerspruch mit normaler Mail und anschließend per Fax (Fax-Funktion im Router). Fax ist schließlich auch eine Schriftform.
Vom Arbeitgeber hatten wir mittlerweile noch eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung erhalten und auch vom anderen Arbeitgeber schickten wir vorsichtshalber die entsprechende Bestätigung der „Systemrelevanz“ mit. Zudem packten wir das „Negativattest“ zum Widerspruch dazu. Das waren alles Dinge, die beim Antrag auf Notbetreuung nicht gefordert und auch nicht nachgefordert wurden. Das taten wir nur, um „auf Nummer sicher“ zu gehen.
Per Einschreiben mit Rückschein gingen die Unterlagen dann auch noch raus. In der Zwischenzeit versuchten wir es weiter mit Anrufen beim Sachbearbeiter. Soll man vielleicht nicht machen, taten wir aber. Wir erreichten wie erwähnt auch verschiedene Mitarbeiter – nur nicht den richtigen.
Dieses Hin und Her mit der Notbetreuung beschäftigte uns die restliche Zeit vom Eintreffen der Ablehnung bis Neujahr und auch noch die 1. Woche 2021.
Da die Notbetreuung also abgelehnt wurde, haben wir das Kind in den ersten 2 Wochen 2021 von einem Verwandten zum nächsten „gekarrt“ – je nachdem, wer Zeit und die Möglichkeit hatte. Dann kam die Antwort auf den Widerspruch und die Zusage der Notbetreuung. Um das Hin und Her mit Notbetreuung komplett zu machen, hatten wir sie auch einfach nochmal beantragt. Ein Grund war, dass es in der Zwischenzeit wieder Änderungen gab und Notbetreuung ab 18.01.21 nun auch ohne “Systemrelevanz” Alleinerziehenden („personensorgeberechtigten“) zustand.
Der „Witz“ an der Sache ist der, dass das Kind in der Notbetreuung jetzt von uns am meisten Kontakt zu anderen hat. Wir haben jeweils zu ca. 4-7 anderen Haushalten Kontakt. Das sind die Kollegen, mit denen man auf Arbeit zusammenarbeitetet und wo Distanz nicht immer möglich ist.
Übrigens heißt es wohl nicht umsonst “Notbetreuung”. Die Kinder werden bei uns eher betreut, weniger unterrichtet. Die Klassenlehrerin ist – warum auch immer – nicht in der Schule, zumindest nicht in der Klasse. Dafür kommen von ihr am Wochenende via Brandenburger Schulcloud Aufgaben für die kommende Woche. Dies werden in der Schule bzw zu Hause abgearbeitet. In der Schule unterstützt dabei eine andere Lehrkraft ein wenig. Mehr gelernt als zu Hause wird dort also eher nicht – schätze ich zumindest ein.
Das Kind in der Notbetreuung hat zudem Kontakt zu ca. 13 Kindern, 1 Lehrer, 1 Erzieher –> 15 verschiedenen Haushalten. Kurios ist zudem, dass die Kinder nichtunbedingt in den eigenen Klassen notbetreut werden, sondern zum Teil mit den anderen Klassen – so viel zur Kontaktbeschränkung… Ideal ist das nicht, eine Lösung haben wir auch nicht so richtig. Das Kind doch wieder aus der Notbetreuung nehmen? Ab zu den Großeltern? Die sind mit dem Homeschooling (und der Dickköpfigkeit des Kindes) allerdings zum Teil ein wenig überfordert – außerdem in unserem Fall vom Alter her in der Risiko-Gruppe.
Das Kind täglich von den Großeltern abzuholen ist zudem ein “logistischer Aufwand”, dann Abends evtl das Homeschooling nachzuholen mehr als anstrengend. Bei uns scheint das so, als hätten wir nicht die Autorität, die der Lehrer hat und so durften wir uns öfter anhören, dass das nicht so gemacht wird, weil der Lehrer das nie so erklärte.
Vielleicht ist das ein wenig viel Gejammer. Uns geht es ja noch richtig gut, da wir arbeiten gehen können/dürfen/müssen* (*nichtzutreffendes streichen).
Homeoffice ist bei uns nur begrenzt möglich, diverse Dinge halt nur vor Ort durchführbar.
Hier ist es übrigens auch nett, was wir von einem unserer Arbeitgeber zu hören bekamen. Vor wenigen Wochen wurde an die Personalabteilung der Antrag auf Homeoffice gestellt, 1-2 Tage, mehr geht eben nicht.
Die Antwort der Personalabteilung: da man (also die Personalabteilung) ja gerade im Homeoffice sei, könne man das nicht entscheiden…
So etwas kann man sich doch kaum ausdenken….
So viel zum Hin und Her mit der Notbetreuung, ich bin noch nicht ganz am Ende.
Der Corona-Test
Das Kind hat von uns also am meisten Kontakt zu anderen Haushalten. Nun war es vor kurzem erkältet. Das ganze Programm: heißer Kopf, dicker Hals, Hals- und Bauchschmerzen, Durchfall.
Wir hielten es daher für eine gute Idee, es testen zu lassen. Der Kinderarzt hatte Urlaub – also wandten wir uns an den Hausarzt. Während der Kinderarzt 20km weit weg sitzt, sind es bis zum Hausarzt nur 3 km. Der könnte uns auch problemlos testen – aber nicht das Kind, das bekommt er nicht bezahlt.
Dafür stellte er den Kontakt zur Teststation in Rüdersdorf her. Von dort hieß es dann: ohne Überweisung kostet das ca. 190 €.
Na gut, letztlich stellte uns der Hausarzt eine Überweisung aus, andernfalls hätten wir „mal schnell“ zu einem anderen Kinderarzt fahren müssen, der sich bestimmt gefreut hätte, jetzt jemand mit Erkältungssymptomen in der Praxis zu begrüßen oder gar zu untersuchen.
In Rüdersdorf stand an der Teststation dann ein zugiges Zelt (2 Seiten sind halt offen) an einem Container und die Namen werden über den Platz gerufen, dazu Geburtsdatum usw. Die meisten in der Schlange könnte die Daten mitschreiben. Die Schwestern sind sonst sehr freundlich und machen ihren Job. Auf das Ergebnis muss man bis zu 4 Tagen warten – bei uns war es zum Glück am nächsten Tag da und es war negativ. Also viel Wind um nichts?
Vielleicht. Trotzdem bleiben Fragen:
Warum änderten sich alle paar Wochen die Voraussetzungen für die Notbetreuung?
Warum wird nicht vorher oder wenigstens jetzt mal erfasst, welche Eltern in welchen Bereichen arbeiten, um Ansprüche vorher zu klären und nicht jedes Mal einen neuen Antrag stellen zu müssen? Nach fast 1 Jahr Pandemie gibt es wohl immer noch kein Konzept, dass länger als 14 Tage standhält oder gar versucht vorauszuschauen.
Warum kann ein Hausarzt nicht auch das Kind testen, wenn er die Eltern testen kann? Warum muss man dann u.U. mit dem kranken Kind durch die Gegend fahren, nur um dann zur Teststation zu fahren? Bei uns waren das 20 km für die einfache Tour zur Teststation.
Warum kann man die Krankenkassenkarte nicht an der Teststation durchziehen, warum muss ich mich vorher um eine Überweisung kümmern – und dafür wieder (Um-) Wege und Zeit in Kauf nehmen? Geht es nicht mal in der Pandemie etwas unbürokratischer?
Warum werden in Berlin Rentner zur Impfung angeschrieben, in Brandenburg nicht?
Warum wird z.B. in Cottbus an Schulen getestet – in Märkisch Oderland nicht? Hat MOL deshalb so niedrige Zahlen?